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Videoüberwachung in Schlachthöfen
Kommentar
Ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, erstellt im Auftrag der SPD-Bundestagsabgeordneten Susanne Mittag, unterstreicht, dass eine Videoüberwachung in Schlachthöfen rechtlich möglich ist.
Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:
„Wir begrüßen die Ergebnisse des Gutachtens. Die Videoüberwachung kann eine wirkungsvolle Methode sein, um Verstöße gegen die Tierschutz-Schlachtverordnung und sonstige Missstände zu erkennen, ihnen nachzugehen und die Ursachen zu beheben. Voraussetzung dafür ist, dass die Kameras an den entscheidenden Stellen installiert sind - bei der Anlieferung, im Wartestall, in der Betäubungsfalle, bei der Entblutung - und dass die Aufnahmen entsprechend ausgewertet werden und dokumentiertes Fehlverhalten geahndet wird. Videokameras können letzten Endes aber nur eine zusätzliche Kontrollinstanz sein. Verstärkt unabhängige Kontrollen durch geschulte amtliche Tierärzte sowie geschultes Schlachthofpersonal sind unabdingbar."

Bild: Oft müssen Rinder in Schlachthöfen aus der Betäubungsbox heraus die Schlachtung ihrer Artgenossen mitansehen. © M. Karremann

Quelle: Pressemeldung vom 22.05.2018 - Deutscher Tierschutzbund e.V.
Übrigens
Wer mehr zum Thema 'Nutz'Tiere erfahren möchte, der wird in unserer
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fündig; im Blog "Lesenswertes & mehr über 'Nutz'Tiere" z.B. mit der ZDFzoom-Dokumentation Schweinerei im Schlachthof - Das Geschäft mit dem Tod von Tanja v. Ungern-Sternberg.