Die Gamsbestände in Bayern seien massiv zurückgegangen, Abschusszahlen würden ohne Kenntnis der tatsächlich lebenden Populationen, deren Zuwachs und natürlichen Abgangs festgelegt, man versuche Wintereinstände wildleer zu halten, Schonzeiten würden aufgehoben, Alters- und Sozialstrukturen zerstört, so die Tierschutz-Vizepräsidentin. Der der Klage zugrundeliegende Projektbericht, verfasst von der Wildbiologin Dr. Christine Miller, weist unter anderem die methodischen Fehler detailliert nach. Sie resümiert, dass das aktuelle Management des Gamswildes gegen das Verschlechterungsverbot der FFH-Richtlinie verstoße, und dass der Freistaat Bayern dazu verpflichtet sei, verbessernde statt verschlechternde Maßnahmen zu ergreifen. „Die fehlerhafte Statusmeldung der Bundesrepublik Deutschland, die auf den zugrundeliegenden fehlerhaften Meldungen des Bundeslands Bayern beruht, an die EU-Kommission im Hinblick auf Gamswild kann zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen“, so Miller. Der Bericht wurde auch an den zuständigen EU-Kommissar für Österreich gesandt, da die bayerischen Gamsbestände eng im Austausch mit jenen in Tirol stehen. vk
Quelle: Text - www.wildundhund.de (Meldungen)