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Im Bereich des Skilifts in Oberau wurde am vergangenen Mittwoch ein weibliches Rotwildkalb von einem, eventuell mehreren Hunden gehetzt und gerissen. Der Jagdberechtigte wurde verständigt und holte das Tier ab. Für den Tierschutzverein des Landkreises zeigt dieser Vorfall wieder einmal, wie notwendig es ist, dass Hundehalter die Verantwortung für ihren Vierbeiner übernehmen und diesen, wenn er einen Jagdtrieb hat, in von Wildtieren bewohnten Gebieten konsequent anleinen.
Tessy Lödermann, 1. Vorsitzende des Tierschutzvereins: "Das Hirschkalb hat massiv gelitten und Panik und große Schmerzen erleiden müssen. Das Tierschutzgesetz gilt für alle Tiere, nicht nur für unsere Haustiere." Des weiteren macht Tessy Lödermann deutlich, dass nach Art. 42 Bayerisches Jagdgesetz ein Hund, der ein konkretes Stück Wild hetzt, anfällt oder reißt im Zuge des Jagdschutzes erschossen werden darf. "In unserem Landkreis halten sich die Jäger hier in dankenswerter Weise absolut zurück. Mir ist seit Jahren kein Fall, in dem ein Hund erschossen wurde, bekannt. Und damit dies so bleibt, sollen sich die Hundehalter ihrer Verantwortung den Wildtieren gegenüber bewußt sein und entsprechend handeln."