Kommentar
Das EU-Parlament hat heute einem Untersuchungsausschuss zugestimmt, der ein Jahr lang Missstände und Verstöße gegen die EU-Tierschutztransportverordnung darlegen soll. Zudem wird es Aufgabe des Ausschusses sein, zu prüfen, inwieweit die Kommission und die Mitgliedsländer es versäumt haben, ihrer Verantwortung nachzukommen, die Verordnung umzusetzen und deren Vorgaben zu kontrollieren. In einem ersten Anlauf im Frühjahr 2018 war die Einrichtung eines solchen Untersuchungsausschusses in der Konferenz der Präsidenten gescheitert. Heute aber stimmten 605 von 705 Abgeordneten für die Einrichtung des Ausschusses. Bereits im März hatte der Deutsche Tierschutzbund an die deutschen Abgeordneten appelliert, sich für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses einzusetzen. Zu dem heutigen Ergebnis kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:
„Die geltende EU-Tierschutztransportverordnung wird seit vielen Jahren völlig unzureichend in den Mitgliedsländern umgesetzt und kontrolliert. Daher begrüßen wir die Einsetzung des Ausschusses als positives Signal. Dass die heutige Entscheidung von der großen Mehrheit der Abgeordneten mitgetragen wurde, zeigt, dass es endlich einen politischen Willen gibt, Verbesserungen voranzubringen. Maßnahmen, die sich aus den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses ableiten, müssen anschließend in die dringend notwendige Novellierung der Verordnung einfließen. Wir gehen davon aus, dass der Untersuchungsausschuss die bekannten Missstände bestätigen wird, die Tierschützer seit Jahren dokumentieren. Auch der im Februar 2019 veröffentlichte Umsetzungsbericht des EU-Parlaments, in dem ebenfalls die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gefordert wurde, zeigte die Probleme beim Transport lebender Tiere mehr als deutlich auf. Die Kommission und die Regierungen der Mitgliedsländer haben damit eigentlich schon längst den klaren Auftrag, die Verordnung zu novellieren bzw. wenigstens umzusetzen. Allerspätestens, wenn die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses auf dem Tisch liegen, muss die EU-Kommission mit der Überarbeitung starten.“