Am 11. Dezember 2020 erlegte ein Wilderer im Friedergries bei Griesen einen Gamsbock. Dabei wurde er von einer Bergwanderin beobachtet und fotografiert, die auch die Polizei verständigte. Mehrere Polizeistreifen riegelten daraufhin die Forststraßen zwischen Griesen und Frieder ab. Sie konnten im Bereich der Ochsenhütte einen 28-Jährigen aus Garmisch-Partenkirchen fassen, der in der Zwischenzeit den neunjährigen Gamsbock, den er mit zwei Schüssen erlegt hatte, fachmännisch zerlegt und Teile davon in seinem unauffälligen Wanderrucksack verpackt hatte. Der festgenommene Förster war zwar in Besitz einer Jagderlaubnis, aber zur Jagdausübung in diesem Revier der Bayerischen Staatsforsten nicht berechtigt. Damit hatte er sich einer Straftat schuldig gemacht. Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen verhängte nun per Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 70,-€, also insgesamt 6.300,-€. Die am Tatort sichergestellten Gegenstände, darunter eine Büchse, wurden eingezogen. Das Verfahren wegen Entzugs der Jagderlaubnis ist noch nicht abgeschlossen. Da die Zuverlässigkeit im Sinne des Waffenrechts bereits bei einer Strafe von 60 Tagessätzen erlischt, droht der Entzug des Jagdscheins und der Waffenbesitzkarte für mindestens fünf Jahre.
Foto: Privat
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