Therapiefreiheit für Tiere erhalten – Tierarzneimittelgesetz überarbeiten!
Mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG), das am 28. Januar 2022 in Kraft getreten ist, endet die Therapiefreiheit für unsere Haustiere. Durch die nationale Umsetzung der EU-Arzneimittelverordnung von 2019* gilt jetzt ein Anwendungsverbot von rezeptfrei erhältlichen Humanarzneimitteln für HaustierhalterInnen, sofern diese nicht von einem/einer TierärztIn verschrieben wurden.
Dieses Verbot betrifft vor allem homöopathische Arzneimittel, die meist rein aus Kostengründen nicht für Tiere registriert sind und die bisher erfolgreich zum Wohle der Tiere angewendet werden.
Für weitere Informationen und zur gleichnamigen Petition von BkTD (Berufsverband klassischer Tierhomöopathen Deutschlands e. V.) bitte
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Quelle: Textauszug / https://www.openpetition.de/petition/online/therapiefreiheit-fuer-tiere-erhalten-tierarzneimittelgesetz-ueberarbeiten