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Gerechtigkeit für die Rehgeiß von Roglfing!
Staatsanwältin stellt Ermittlungsverfahren wegen Jagdwilderei und Tierquälerei ein.
Tierschützer und Jäger sind empört und legen Beschwerde ein. Recht muss Recht bleiben!

Darf man in Bayern neuerdings jagen, wo, wann und was man will? Darf man Tiere quälen ohne zur Rechenschaft gezogen zu werden? Dieser Eindruck entsteht, wenn man die Einstellungsverfügung der Staatsanwältin in Landshut liest. Und die betroffenen Personen und Verbände aus Jagd, Natur- und Tierschutz sind empört. „Zuerst haben wir gedacht, das darf doch nicht wahr sein! Aber es ist unser gutes Recht, eine Entscheidung, die uns so hanebüchen und unausgewogen erscheint, nicht einfach hinzunehmen,“ erklärt Dr. Christine Miller, die zusammen mit dem Deutschen Tierschutzbund, Landesverband Bayern e.V. die Anzeige wegen Tierquälerei und Verstoß gegen Lebensmittelhygiene eingereicht hatte. Sie haben nun eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in München eingelegt.

Was war passiert?
Am Abend des 6. Mai schoss ein Landwirt im Jagdbezirk Roglfing bei Wurmannsquick, Landkreis Rottal-Inn auf eine hochträchtige Rehgeiß, die im Nachbarrevier stand. Nach dem Schuss zog er das Tier, das kurz vor dem Setzen gewesen war, in seinen Jagdbogen, versteckte die ungeborenen Kitze und den Kopf der Geiß und verkaufte gleich tags darauf das Wildpret an einen Händler.
„Wir haben sofort, als wir davon erfuhren, eine Anzeige wegen Tierquälerei eingereicht. Immerhin können derart weit entwickelte Föten Schmerzen empfinden. Sie ersticken qualvoll, wenn die Mutter erschossen wird. Deshalb dürfen hochträchtige Kühe und Schweine nicht mehr in den Schlachthof. Auch Labortiere dürfen nicht getötet werden, wenn sie hochträchtig sind“, erläutert Tessy Lödermann, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes, Landesverband Bayern e.V.
Auch die Reviernachbarn, in deren Revier die Geiß geschossen wurde, haben den Vorfall sofort der Polizei gemeldet und darauf vertraut, dass bald dem Gesetz genüge getan wird.

Hans Jäger, einer der beiden geschädigten Revierpächter, ist immer noch geschockt: „Der Schütze hat behauptet, dass er die Grenze nicht genau sehen konnte, weil es angeblich schon so dunkel war. Und das genügte offenbar der Staatsanwältin, das Verfahren einzustellen. Ja, wenn ich weder die Reviergrenze noch das Tier erkennen kann – eine erwachsene Rehgeiß hatte Anfang Mai schließlich noch gar kein Jagdzeit – dann darf ich doch auch nicht einfach ins Dunkle schießen!“
Auch die Jäger haben inzwischen mit ihrem Anwalt rechtliche Schritte eingeleitet und sich über die nicht nachvollziehbare Entscheidung der Staatsanwaltschaft beschwert.

Dr. Christine Miller und Tessy Lödermann sind sich einig: „Beim Umgang mit Wildtieren kann doch nicht einfach das Recht des Stärkeren und Skrupelloseren gelten. Der Tierschutz steht in Deutschland immerhin im Grundgesetz und hat in Bayern Verfassungsrang“. Miller sieht zudem auch eine akute Wiederholungsgefahr: „Es geht hier um einen Präzendenzfall. Landauf, landab werde auf den Druck vieler Grundbesitzer die Schonzeiten für Rehe aufgehoben. Die Gefahr, dass hochträchtige Rehgeißen dadurch öfter „versehentlich“ geschossen werden, steigt dadurch beträchtlich. Wenn jetzt die Staatsanwaltschaft auch noch sagt, das ist doch nicht wichtig. Dann höhlt das den gesamten Tierschutz aus.“ Deshalb werden wir bei unserer Beschwerde auch nicht locker lassen.“
Die beiden Tierschützerinnen hoffen, dass auch der Kampf der beiden Jagdpächter um eine strafrechtliche Verfolgung der mutmaßlichen Jagdwilderei und Hehlerei bald von Erfolg gekrönt sein wird.
Alle Beteiligten sind sich einig. „Wir kämpfen hier nicht um ein bisschen Laub, das in den Nachbarsgarten fällt. Es geht im Kern darum, wie wir mit unseren Wildtieren, der Natur umgehen und auch um einen fairen Umgang von Nachbarn miteinander.“

Quelle und Kontakt: info@wildes-bayern.de oder 0172 / 5874558 (Dr. Christine Miller) 1. Vors. Wildes Bayern, Hirschbergstr.1 83714 Miesbach
Sowie: Deutscher Tierschutzbund, Landesverband Bayern e.V. (Tessy Lödermann), info@tierheim-garmisch.de
Der Abdruck der Pressefotos ist kostenfrei nur in Verbindung mit der Pressemeldung (Bildnachweis: privat)
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