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Immer wieder tote Wildtiere durch Hunderiss
Es ist nicht das erste Mal in diesem Winter. Wieder wurde ein Reh von einem/mehreren Hund/en gerissen. Es ereignete sich am 20. Januar 2021 am Altherrenweg im Bereich Romanshöhenweg/Elawiesen in Oberammergau. Der zuständige Berufsjäger fand eine üble Szene vor. Die Schneedecke vollgesaugt mit Blut, überall Fellfetzen und ein totes, ca. neun Monate altes Rehkitz, das qualvoll zu Tode gebissen wurde. Die Spuren deuten darauf hin, dass es einen langen, blutigen Todeskampf gegeben hat. Erst mehrere Bisse in den Kehlkopf beendeten das Leiden des Tieres. Der Berufsjäger geht davon aus, dass zwei Hunde das Reh gehetzt und gerissen haben. Der Altherrenweg ist eine beliebte Gassigeher- strecke, die von vielen Menschen mit ihren Hunden genutzt wird. Es ist enorm wichtig, dass dort, vor allem im Winter, die Vierbeiner an der Leine geführt werden. Es herrscht eine hohe Schneelage und unter den Bäumen sammelt sich das Wild, weil es dort noch etwas zum Fressen findet. Wenn hier ein Hund mit Jagdtrieb hinter einem Reh oder Rotwild her ist, dann hat das Wildtier keine Chance. Der Schnee ist hoch, der Stoffwechsel heruntergefahren und mit den Hufen kommt das Wild nur langsam vorwärts. Anders als ein Hund, der mit seinen breiten Pfoten viel leichter auf einer Schneedecke laufen kann. Ein Hund hat ein fliehendes Wildtier schnell eingeholt und dann beginnt das grausame Massaker. Im gleichen Revier wurden 2020 nachweislich sechs (!) Wildtiere von Hunden gerissen. Nie hat sich ein Hundehalter gemeldet, obwohl er entweder den Vorfall mitbekommen hat oder auf dem Fell des Hundes die Blutspuren unübersehbar waren.

Wir als Tierschutzverein haben keinerlei Verständnis für Hundehalter die Hunde mit Jagdtrieb in Gebieten mit Wild und noch dazu im Winter, frei laufen lassen. Tierliebe endet nicht beim eigenen Hund, sondern muss alle Tiere mit einschließen. Wer einmal ein gerissenes Reh gesehen hat, vergisst diesen Anblick nicht mehr, weil deutlich wird, wieviel Schmerz und Leid dieses Tier erdulden musste, bis es endlich sterben konnte.
Ein wildernder Hund darf vom Jagdschutzberechtigten abgeschossen werden.
Dass dies die Jäger in unserem Landkreis nicht tun, weil sie den Hundehaltern kein Leid zufügen wollen, bedeutet für uns alle Verantwortung. Deshalb bitten wir alle Hundebesitzer: Nehmt Rücksicht auf die Wildtiere, übernehmt Verantwortung und lasst nicht zu, dass einige Hunde mit Jagdtrieb ein schlechtes Bild auf alle Hunde und ihre Besitzer werfen und Wildtiere qualvoll ums Leben kommen.