Der Wolf darf vorerst nicht abgeschossen werden. Das entschied das Verwaltungsgericht München in einem Eilverfahren.
Der Streit um den Wolf in Bayern geht in die nächste Runde: Der Wolf GW 2425m darf vorerst nicht abgeschossen werden. Das hat am Freitag das Bayerische Verwaltungsgericht in München entschieden. Es hat damit den Eilanträgen des Bund Naturschutzes sowie der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe stattgegeben. Die beiden Organisationen hatten sich mit ihren Eilanträgen gegen die Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern gewandt.
-->
geht es zum gleichnamigen, vollständigen Artikel von Philipp Seitz für jagderleben.de vom 21.01.2022
Quelle: Textauszug / https://www.jagderleben.de/news/problemwolf-gericht-stoppt-abschussgenehmigung-bayern-713263